Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2019 zugestimmt. Die Änderungen und Beitragssätze treten damit wie erwartet in Kraft. Zu erwähnen ist insb. die ab 2019 wieder paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

PSV-Beitrag für 2018: 2,1 Promille

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhebt für 2018 einen Beitrag in Höhe von 2,1 ‰. Die Beitragsfestsetzung gab der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in einer Pressemitteilung am 13. November bekannt. Im Vorjahr  betrug der Beitragssatz noch 2,0 ‰. Trotz der leichten Anhebung befinden sich die Kosten der Insolvenzsicherung von Betriebsrentenansprüchen damit auch in 2018 unterhalb des langjährigen Durchschnitts von 2,8 ‰.

BMF-Schreiben vom 19.10.2018 – IV C 6 – S 2176/10004 - Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG

Bekanntermaßen wurden für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen überraschend Ende Juli neue Sterbetafeln (Heubeck-Richttafeln 2018 G – siehe PBG-Info vom 27.07.2018) veröffentlicht. Noch überraschender wurden sie Ende September wieder zurückgenommen und dann überarbeitet, Anfang Oktober erneut veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung im Jahr 2019 veröffentlicht. Die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung soll 2019 auf 80.400 € (West) bzw. 73.800 € (Ost) steigen.

Die einen oder anderen Presseberichte über den gerade veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.06.2018 (1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15) erwecken bei flüchtiger Lektüre den Eindruck, das Gericht hätte in einem großen Wurf Millionen von Betriebsrentnern von Sozialabgaben befreit. Das ist allerdings nicht der Fall. Eine Ungleichbehandlung bei der beitragsrechtlichen Behandlung privat fortgetführter Pensionskassenzusagen wurde jedoch beseitigt.

Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 hatte die FDP ihre Absicht schon formuliert: “Wir wollen die steuer- und handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen angleichen.” Mit einer Kleinen Anfrage vom 29.06.2018 hat die FDP-Fraktion dann konsequenterweise der Bundesregierung einige inquisitorische und tiefgehende Fragen gestellt.

Für alle überraschend hat die Heubeck-Richttafeln GmbH am 20. Juli 2018 neue Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht. Die Entwicklung dieser neuen Tafeln ist getrieben von einer Modifizierung des Anstiegs der Lebenserwartung auf Grund der Angleichung bei Männern und Frauen und der erstmaligen Berücksichtigung von sozioökonomischen Faktoren, hier insbesondere die Korrelation mit der Rentenhöhe. 

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln,  (PSVaG) wird keinen Vorschuss für 2018 erheben und erwartet aus aktueller Sicht einen Beitragssatz in Höhe von 0,25 %. Dies sind die Kernaussagen der aktuellen PSV-Informationen an seine Mitglieder. Die endgültige Beitragsfestsetzung wird im November erwartet.

Der Basiszins bleibt unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz -0,88 %.

Der Bundesfinanzhof erlaubte im einem Urteil aus Februar dieses Jahres den Aufbau von Wertguthaben für ein Zeitwertkonto eines Fremdgeschäftsführer und sieht darin keinen Widerspruch zu dessen Organstellung. Damit erlaubt es ihm die steuerfreie Einbringung von Beiträgen. Die Finanzverwaltung erlaubt dies bisher nicht. Rechtssicherheit schafft dies also nicht, es bleibt abzuwarten wie die Praxis damit umgeht.